Sicher auf den Liften des Val di Fassa

SICHER AUF DEN LIFTEN DES VAL DI FASSA

Verhaltensregeln in Seil-, Kabinen- und Sesselbahnen

Regeln und Verhaltensregeln für sicheres Skifahren

Bei Bedarf sind auf den Skipisten die Hilfs- und Rettungsdienste, die direkt von den Ordnungskräften gemanagt werden. Auf dem gesamten Gebiet des Fassatals gibt es auch ein dichtes Netz von Apotheken, Erste-Hilfe-Stationen und Arztpraxen, um Skifahrern und Snowboardern rasche Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Wir weisen auch darauf hin, dass bei Lawinengefahr einige Strecken aus Sicherheitsgründen gesperrt bleiben könnten.


Was die zu beachtenden grundlegenden Regeln in den Bergen angeht, weisen wir hin auf:

  • die Pflichtversicherung

Seit Januar 2022 gibt es eine wichtige Neuerung für alle, die die Skipisten besuchen: die Verpflichtung, über eine gültige Haftpflichtversicherung zur Deckung der Schäden oder Unfälle, die Dritten zugefügt werden, zu verfügen.

Das bedeutet, dass Skifahrer und Snowboarder bei sportlicher Betätigung immer eine gedruckte oder digitale Kopie der Sikfahrer-Haftpflichtversicherung dabei haben müssen. Personen ohne Versicherung werden mit einem Bußgeld von 100 € bis 150 € bestraft und ihr Skipass wird eingezogen.

Der Besitz einer Skifahrer-Haftpflichtversicherung ist daher nicht nur obligatorisch, sondern auch Ausdruck des gesunden Menschenverstands gegenüber sich selbst und anderen. Ein Tag in den Bergen, in völliger Sicherheit, ist nicht selbstverständlich: Unfälle können immer passieren, deshalb ist es besser, vorbereitet auf die Pisten zu kommen.

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Schließlich ist es wichtig, daran zu erinnern, dass uns der Besitz einer gesetzlichen Pflichtversicherung nicht davon abhält, Abfahrtsski oder Snowboarden mit Vorsicht und Verantwortung auszuüben und dabei die Grundregeln des Respekts gegenüber dem Nächsten zu beachten.

  • Respekt gegenüber anderen
  • Skifahrer und Snowboarder sind verpflichtet, verantwortungsbewusst zu handeln, ohne andere zu gefährden. Halten Sie eine Geschwindigkeit ein, die Ihren technischen Fähigkeiten entspricht, halten Sie Abstand und wählen Sie geeignete Strecken, weit weg von möglichen Hindernissen.
  • Alkoholkonsum
  • Es ist strengstens verboten, in berauschtem Zustand aufgrund der Einnahme von alkoholischen Getränken (wo analog zum Straßenverkehrsgesetz die vorgesehenen Grenzwerte von 0,5 mg Alkohol pro Liter Blut gelten) und toxikologischen Substanzen Ski zu fahren. Die zuständigen Behörden können Kontrollen auf den Pisten durchführen.
  • Helmpflicht
  • Das Tragen eines Schutzhelms ist für Kinder unter 18 Jahren obligatorisch, die Alpinski, Freestyle, Freeride, Snowboard, Telemark, Schlitten oder Rodeln ausüben. Das Tragen eines Helms wird außerdem allen dringend empfohlen, um die Folgen eines Schädeltraumas zu reduzieren. Der Helm muss gemäß der europäischen Norm UNI EN 1077 zugelassen und mit dem EU-Gütesiegel versehen sein.
  • Geschwindigkeit und Richtungswahl
  • Der Skifahrer oder Snowboarder vor uns hat immer Vorfahrt. Mäßigen Sie also die Geschwindigkeit auf Streckenabschnitten mit eingeschränkter Sicht und/oder auf überfüllten Pisten, in der Nähe von Hindernissen, Kreuzungen und Gabelungen, bei Nebel oder schlechter Sicht, an engen Stellen, bei Anfängern, Kindern und Menschen mit Behinderungen auf Hilfsmitteln. Behalten Sie eine Richtung bei, die es Ihnen ermöglicht, Zusammenstöße zu vermeiden oder den Skifahrer unterhalb von Ihnen zu stören. Wenn Sie eine Piste betreten oder überqueren, stellen Sie sicher, dass Sie dies tun können, ohne Ihnen und anderen Schäden zu verursachen, indem Sie sowohl nach oben als auch nach unten schauen. Beachten und respektieren Sie die Beschilderung und Hinweise auf Gefahren, langsameres Tempo, Engstellen und Schließungen. Bitte beachten Sie, dass die verschiedenen Schwierigkeitsgrade der Pisten in absteigender Reihenfolge mit den Farben „schwarz“, „rot“, „blau“ und „grün“ angegeben sind.
  • Überholen auf der Piste Bevor Sie einen anderen Skifahrer überholen, stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Platz und gute Sicht haben. Sie können sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite überholen, aber denken Sie daran, der überholten Person genügend Platz zu lassen, auch wenn sie auf der Piste steht.
  • Anhalten auf der Piste Halten Sie nicht mitten auf der Strecke, an Engstellen oder dort, wo Sie nicht von Weitem gesehen werden können. Versuchen Sie im Falle eines Sturzes, so schnell wie möglich den Pistenrand zu erreichen. Vermeiden Sie unbedingt, an Stellen, wo die Piste sehr eng ist, in der Nähe von Unebenheiten oder Kurven anzuhalten. In die Piste einzusteigen oder nach einem Zwischenstopp wieder loszufahren, das ist eine Situation, die oft Unfälle verursacht: Achten Sie immer auf diejenigen, die von oben kommen.
  • Auf- und Abstieg entlang einer Skipiste
  • Es ist verboten, die Skipisten zu Fuß oder mit den Skiern an den Füßen herunter zu fahren oder herauf zu steigen. Wo kein Verbot besteht, sollte der Aufstieg mit Skiern nur am Pistenrand erfolgen. Es ist auch verboten, außerhalb der Öffnungszeiten auf den Skipisten zu fahren. Auf allen Pisten des Fassatals und des Trentino gilt ein Skibob-/Snowbike-Fahrverbot.
  • Pflicht zur Erste-Hilfe-Leistung
  • Wenn Sie während der Abfahrt einen Unfall erleiden, sind Sie verpflichtet, den Unfallbeteiligten zu helfen und sich an die Notrufnummer 112 oder an das Personal auf der Strecke zu wenden. Versuchen Sie, die Unfallstelle abzusperren und diejenigen, die die Piste hinab fahren, auf den Verunglückten hinzuweisen.
  • Identifizierung
  • Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind oder Zeuge eines Unfalls sind, sind Sie verpflichtet, dem eingesetzten Rettungspersonal Ihre persönlichen Daten anzugeben.
  • Sicherheitsvorrichtung vorgeschrieben, um das Ablösen der Ausrüstung zu verhindern
  • Denken Sie daran, nur Ski und Snowboards zu verwenden, die mit Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet sind, die verhindern, dass das Ablösen der Ausrüstung eine Gefahr für die Unversehrtheit der Menschen auf der Piste darstellt. Unsere Vermieter bieten nur ordnungsgemäße Ausrüstungen an.
  • Verpflichtung zur Lagerung der Ausrüstung
  • Wenn Sie für einen Zwischenstopp in einer Hütte oder anderen Räumlichkeiten anhalten, stellen Sie die Ausrüstung außerhalb der Skipiste ab, um andere Personen nicht zu behindern oder zu gefährden. An besonders belebten Orten empfehlen wir die Verwendung eines Schlosses.